Anwaltliche und notarielle Beratungen oder Besprechungstermine benötigen nicht zwingend ein persönliches Erscheinen in unseren Kanzleiräumen. Aus Verantwortung und zum Schutz sowohl unserer Mandanten untereinander als auch der Mitarbeiter erfolgen Beratungstermine derzeit nach Möglichkeit telefonisch und nur ausnahmsweise persönlich. Gern können Sie mit dem jeweiligen Sekretariat hierfür vorab einen Telefontermin vereinbaren.
Lediglich zu notariellen Beurkundungen und Beglaubigungen ist ein persönliches Erscheinen vor dem Notar zwingend erforderlich. Beurkundungs- und Beglaubigungstermine können trotz der bisher angeordneten Beschränkungen weiterhin stattfinden, jedoch teilweise in eingeschränkter Weise und unter Einhaltung des erforderlichen Abstands.
Sollten Sie Krankheitssymptome aufweisen, Kontakt zu Erkrankten gehabt oder sich in den letzten zwei Wochen in einem Risikogebiet aufgehalten haben, so bitten wir Sie, sich vorab mit dem jeweiligen Sekretariat telefonisch in Verbindung zu setzen.
Wenn Sie Unterlagen zu einem Termin abgeben möchten, werfen Sie diese bitte in den Briefkasten und geben diese nicht persönlich in den Kanzleiräumen ab.
Zur Reduzierung der Anzahl anwesender Personen prüfen Sie bitte, ob von mehreren Beteiligten eine Person als Bevollmächtigter für andere Beteiligte handeln kann. Auch wenn Sie zu einem Beurkundungstermin z. B. wegen persönlicher Quarantäne, nicht persönlich erscheinen können oder aus gesundheitlichen Gründen nicht erscheinen möchten, kann an Ihrer Stelle in vielen Fällen eine von Ihnen bereits in notarieller Urkunde (General-/Vorsorgevollmacht) bevollmächtigte Person für Sie die Urkunde unterzeichnen. Über die rechtlichen Möglichkeiten informieren wir Sie gerne.
Ohne notarielle Vollmachten kann die Mitwirkung bestimmter Personen auf eine nur wenige Minuten dauernde nachträgliche notarielle Genehmigung beschränkt werden. Auch hierzu informieren Sie unsere Mitarbeiterinnen gerne.