Für Landwirte ist es besonders wichtig, einen anwaltlichen Partner an der Seite zu haben, der den Betrieb kennt, über Jahre begleitet und sich in den komplexen Fragen des deutschen wie europäischen Agrarrechts gut auskennt. Unsere Fachanwälte für Agrarrecht bieten Landwirten und landwirtschaftlichen Unternehmen professionelle Beratung und innovative juristische Lösungen in allen spezifisch agrarrechtlichen Belangen. Dazu gehören klassische Themen wie Landpachtsachen, Agrarförderung und Sondererbrecht nach der Höfeordnung genauso wie die immer wichtiger werdenden öffentlich-rechtlichen Themen.
Darüber hinaus bieten unsere Rechtsanwälte aus den anderen Rechtsgebieten kompetente Beratung zum Beispiel in bau- und immissionsschutzrechtlichen Fragen, in Flurbereinigungs-, Planfeststellungs-, Enteignungs- und Entschädigungsverfahren sowie bei der Ausarbeitung von Hofübergabeverträgen. Auch das agrarspezifische Gesellschaftsrecht gewinnt für landwirtschaftliche Betriebe zunehmend an Bedeutung. Hier arbeiten wir eng mit im agrar- und forstwirtschaftlichen Sektor erfahrenen Steuerberater- und Sachverständigenbüros zusammen. Übrigens sind zwei unserer Kollegen selbst Landwirte, ein weiterer hat einen Bachelor in Agrarwissenschaften und einige sind in landwirtschaftlichen Betrieben aufgewachsen – Sie können sich also darauf verlassen, dass wir Ihre Sprache sprechen.
Wir beraten und vertreten Sie kompetent und umfassend u. a. in Fragen des …
- Höfe- und Landgutrechts
- Pachtrechts
- Grundstücksverkehrsrechts
- Bau- und Architektenrechts
- Handels- und Gesellschaftsrechts
- Familien- und Erbrechts
- Planfeststellungsrechts
- Enteignungs- und Entschädigungsrechts