Die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) veröffentlicht alljährlich die Empfänger der EU-Agrarzahlungen. Vor einigen Tagen ist die Veröffentlichung für das Haushaltsjahr 2019 (16.10.2018 bis 15.10.2019) erfolgt. Danach hat die Gesamtsumme der Auszahlungen in jenem Rechnungsjahr der EU 6,35 Mrd. € betragen. Davon haben die Direktzahlungen (sog. Erste Säule) rd. 5,0 Mrd. € ausgemacht und entfielen die restlichen rd. 1,35 Mrd. € auf Umweltmaßnahmen (sog. Zweite Säule). Damit ist das Auszahlungsvolumen insgesamt geringfügig, nämlich um 0,1 Mrd. €, geschrumpft.
Veröffentlicht werden die Zahlungen, die an Unternehmen und Einzelpersonen gegangen sind. Die höchste Einzelsubvention, die auf ein Agrarunternehmen in Form einer GmbH & Co. KG entfallen ist, hat rd. 6,2 Mio. € betragen. Umweltpolitiker rügen bereits, dass „an sich“ landwirtschaftsfremde Unternehmen über Gebühr partizipierten, u.a. eine Unternehmerfamilie mit deutschlandweit vertretenen Einzelhandelsfilialen, eine Werften-Gruppe und andere „Kapitalanleger“. Das stehe in einem bemerkenswerten Gegensatz, so z.B. Greenpeace, zu dem Umstand, dass in Deutschland in dementsprechenden Zeitraum rd. 4.000 angestammte bäuerliche Betriebe hätten aufgeben müssen. Die Mittelverwendung gehöre deshalb auf den Prüfstand.
Die Veröffentlichung dieser Zahlen war vorübergehend unterblieben, ist aber seit 2015 wieder vorgeschrieben, und zwar gerade auch für die natürlichen Personen unter den Zahlungsempfängern. Aufgerufen werden kann die entsprechende Homepage unter www.agrar-fischerei-zahlungen.de.
Das BVerwG hat bekanntlich mit Urteil vom 24.10.2019 (3 C 21.17) entschieden: Diese Veröffentlichungen sind mit dem Recht auf Achtung des Privatlebens und dem Schutz personenbezogener Daten nach Art. 7 und 8 der Charta der Grundrechte der EU vereinbar. Der dort klagende Landwirt aus Niedersachsen ist mit seinem Antrag, die Rechtswidrigkeit der Veröffentlichung seiner Daten für das Jahr 2014 festzustellen, gescheitert.