Unsere Kanzlei berät und vertritt seit jeher Kommunen – von der kleinen Gemeinde bis hin zur Großstadt. Auch öffentlich-rechtliche Körperschaften wie beispielsweise Wasser- und Bodenverbände, Zweckverbände und Realverbände profitieren von unserer Beratung. Zudem zählen zunehmend auch kommunale Unternehmen in privatrechtlicher Form zu unseren Mandanten. Mit derzeit fünf Fachanwälten für Verwaltungsrecht und einer insgesamt breit gefächerten Spezialisierung unserer Rechtsanwälte verfügen wir über umfangreiche, langjährige Erfahrungen nicht nur im Verwaltungs-, sondern auch im Zivilrecht. Dies ermöglicht es uns, Sie bei praktisch allen rechtlichen Herausforderungen, die für die öffentliche Hand von Bedeutung sind, kompetent zu beraten. Wir sind damit in Niedersachsen eine der führenden Sozietäten in der Beratung und Vertretung von Städten und Gemeinden sowie deren Einrichtungen und Unternehmen.
Wir beraten und vertreten Sie kompetent und umfassend u. a. in Fragen des …
- Verwaltungsrechts
- Vergaberechts
- Bau- und Architektenrechts
- Arbeits- und Beamtenrechts
- Gesellschaftsrechts