Das Nds. OVG hat am 25.02.2022 (1 ME 169/21) entschieden, dass die Baugenehmigung für eine dem Kutschenbetrieb auf Juist gewidmete Stallanlage mutmaßlich rechtmäßig ist.

Auf der autofreien Insel wird der Waren- und Personentransport zu großen Teilen mit Pferdekutschen abgewickelt. Der Landkreis Aurich erteilte deshalb dem im gerichtlichen Verfahren beigeladenen Fuhrunternehmen eine Baugenehmigung für die Errichtung eines neuen Standorts mit Boxen für elf Pferde, eines Lagerraums und zweier Paddocks. Insgesamt elf Personen, die Eigentümer von Wohnungen bzw. Ferienwohnungen auf der dem Standort gegenüberliegenden Straßenseite sind, legten gegen die Baugenehmigung Widerspruch ein und beantragten, die aufschiebende Wirkung dieser Widersprüche wiederherzustellen.

Nachdem die Baugenehmigungsbehörde die Aussetzung der Vollziehung der Baugenehmigung abgelehnt hatte, scheiterten die Widerspruchsführer mit ihrem Eilantrag vor dem VG Oldenburg. Auf die Beschwerde der Widerspruchsführer hat das Nds. OVG die Oldenburger Entscheidung nun bestätigt. Die Beschwerdeführer hätten keinen Anspruch darauf, dass das Vorhaben unabhängig von konkreten Beeinträchtigungen den Festsetzungen des für das Baugrundstück geltenden Bebauungsplans entspreche. Die Grundstücke der Beschwerdeführer und des Fuhrunternehmens lägen schon nicht in demselben Baugebiet, so dass ein aus einer bodenrechtlichen Schicksalsgemeinschaft abgeleiteter Gebietserhaltungsanspruch vorliegend nicht bestehe. Daher könnte dahinstehen, ob, was das VG verneint hatte, überhaupt ein Widerspruch des Vorhabens zum Bebauungsplan bestehe. Eine unzumutbare Beeinträchtigung der benachbarten Wohnungen sei jedenfalls nicht zu erwarten. Lärm- und Geruchsbeeinträchtigungen lägen deutlich unter den maßgeblichen Grenzwerten. Gewisse Belästigungen durch Fliegen, Staub und Ähnliches seien schon aufgrund der Lage der Grundstücke am Ortsrand hinzunehmen.

Der Pferdekutschenverkehr auf Juist hat im Übrigen (vgl. dazu die News vom 21.01.2020) auch bereits die Finanzgerichte beschäftigt. Die vorgenannte News handelt von dem Urteil des BFH vom 13.11.20219 (V R 9/18), wonach der Pferdekutschenverkehr auf autofreien Nordseeinseln umsatzsteuerrechtlich als Taxiverkehr begünstigt sein kann.

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