Das Bundesministerin für Ernährung und Landwirtschaft hat die InVeKoS-Verordnung (Verordnung über die Durchführung von Stützungsregelungen und des Integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystems) geändert. Damit ist den Landwirten auch künftig die Möglichkeit eröffnet, bestimmte Änderungen oder Ergänzungen ihres Antrags für Direktzahlungen bis zum 31. Mai eines jeden Jahres sanktionslos vorzunehmen. Aufgrund der Änderung im EU-Recht waren die Mitgliedstaaten verpflichtet, dieses Datum auf nationaler Ebene festzulegen. Da sich der 31. Mai bisher bewährt hatte und dieses Datum bei den Landwirten sowie der Verwaltung bekannt ist, wurde an dieser Vorgabe festgehalten.